Die von der Beklagten vorgebrachte Tabelle betreffend die Löhne und Voraussetzungen der Regionaldirektoren (act. 8 Rz. 42) sei irreführend, da sie unvollständig sei. Es würden nur drei Regionaldirektoren als Vergleich herangezogen und zudem würden auch folgende Angaben fehlen: Pauschalspesen und Reisespesen der Regionaldirektoren, MBA Ausbildung von ihr sowie ihre Erfahrung von 8.5 Jahren in der Medizinbranche und 1.5 Jahre bei der Beklagten. Ihr Budget sei deshalb kleiner gewesen als bei den anderen Regionaldirektoren, weil ihre Branche noch im Aufbau und noch nicht so etabliert gewesen sei wie die anderen.