Die Lohndifferenz zum Fixlohn des am schlechtesten bezahlten männlichen Kollegen, H._____, der Fr. 170'400.– fix verdient habe, vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2021 betrage Fr. 58'600.–, auf die sie Anspruch habe, zusätzlich zum Zins ab mittleren Verfall. Dazu kämen jährlich Fr. 12'000.– für die Paschalspesen sowie Fr. 21'600.– für die Reisespesen für die gleiche Dauer, was einem Betrag von Fr. 50'400.– für 18 Monate entspreche, zusätzlich zu Zins ab mittlerem Verfall (act. 1 Rz. 78 ff.; act. 12 Rz. 33 ff., Rz. 102 ff.; act. 5/12).