Auch die Reisespesen seien verdeckte Lohnbestandteile. Alle Regionaldirektoren hätten somit grosszügige Spesenpauschalen erhalten, nur sie nicht, obschon sie nicht nur für eine Region, sondern für die ganze Schweiz zuständig gewesen sei. Dass sie auf Pauschalspesen verzichtet habe, stimme nicht, sondern sie habe, als sie gesehen habe, dass der Arbeitsvertrag keine Pauschal- und Reisespesen enthalte, ihren Vorgesetzten P._____ darauf angesprochen, der gesagt habe, dies sei neu so bei der Beklagten. Zusammen mit diesen garantierten Lohnbestandteilen sei die jährliche Gesamtvergütung ihrer - 18 -