Bei Pauschalspesen von Fr. 12'000.– pro Jahr bzw. Fr. 1'000.– pro Monat hätten beim jeweiligen Mitarbeiter praktisch jede Tag (20x) Fr. 50.– Spesen anfallen müssen, die ihm nicht zurückerstattet worden wären, nur dann hätte er nichts an den Spesen verdient. Zusätzlich zu den Reisespesen hätten die männlichen Kollegen sodann auch ein 1. Klasse GA erhalten und zudem seien die Reisespesen in jedem Fall geschuldet gewesen, auch als die Reisetätigkeit wegen Corona fast vollständig zum Erliegen gekommen sei. Auch die Reisespesen seien verdeckte Lohnbestandteile.