Bei den Pauschalspesen habe es sich um steuerbefreite Lohnbestandteile gehandelt, da diese Zahlungen nicht als Ersatz für effektiv angefallene Spesen – welche ab einem Betrag von Fr. 50.– noch zusätzlich ersetzt worden seien und – geleistet worden seien. Bei Pauschalspesen von Fr. 12'000.– pro Jahr bzw. Fr. 1'000.– pro Monat hätten beim jeweiligen Mitarbeiter praktisch jede Tag (20x) Fr. 50.– Spesen anfallen müssen, die ihm nicht zurückerstattet worden wären, nur dann hätte er nichts an den Spesen verdient.