Es sei gerichtsnotorisch, dass Pauschalspesen einen versteckten Lohnbestandteil enthielten, insbesondere wenn nur wenige Spesen anfielen oder diese meistens den Betrag von Fr. 50.– übersteigen würden und somit separat vergütet würden. Wenn schon, wären solche Spesen bei ihr angemessen gewesen, da sie anders als die Regionaldirektoren für die ganze Schweiz zuständig gewesen sei. Bei den Pauschalspesen habe es sich um steuerbefreite Lohnbestandteile gehandelt, da diese Zahlungen nicht als Ersatz für effektiv angefallene Spesen – welche ab einem Betrag von Fr. 50.– noch zusätzlich ersetzt worden seien und – geleistet worden seien.