Neben dem Fixlohn hätten ihre Kollegen zudem weitere Vergütungskomponenten erhalten, die ebenfalls garantiert gewesen seien, wie Pauschalspesen von Fr. 12'000.– pro Jahr und Reisespesen von Fr. 21'600.– pro Jahr. Diese Spesen seien bei keinem der Regionaldirektoren angemessen gewesen, keiner habe effektive Auslagen gehabt, die sich in dieser Grössenordnung bewegt hätten, sondern es habe sich um versteckte Lohnbestandteile gehandelt. Es sei gerichtsnotorisch, dass Pauschalspesen einen versteckten Lohnbestandteil enthielten, insbesondere wenn nur wenige Spesen anfielen oder diese meistens den Betrag von Fr. 50.– übersteigen würden und somit separat vergütet würden.