Bezüglich Lohnvergleich müsse nicht nur der Fixlohn, sondern alle garantierten Lohnbestandteile als Gesamtvergütung berücksichtigt werden. Deshalb seien die garantierten Bestandteile Fixlohn, Pauschalspesen, Reisespesen und 1. Klasse GA (garantiert) sowie der Bonus (nicht garantiert) zu berücksichtigen. Die Klägerin verweist im Weiteren auf eine von ihr eingereichte Tabelle (act. 5/12), auf welcher die Löhne mit Kollegen auf gleicher Stufe mit jenem von ihr verglichen werden. In der Tabelle ersichtlich seien zudem auch weitere Angaben wie Alter, Berufserfahrung, Führungserfahrung, Ausbildung und Sprachen.