_, übertragen worden. Auf Stufe der Geschäftsleitung sei eine Bewilligung ohnehin nicht mehr nötig, sondern diese werde nur bei den Branch Manager teilweise verlangt (act. 1 Rz. 28 ff.; act. 12 Rz. 43 f., Rz. 50 f., Rz. 80, Rz. 137). - 17 -