Sie sei auf der gleichen hierarchischen Stufe wie die Regionaldirektoren angestellt gewesen und habe keine Sonderstellung innegehabt. Wie die Regionaldirektoren sei auch sie Teil der Geschäftsleitung gewesen. Dabei versuche sich die Beklagte damit zu erklären, dass die Regionaldirektoren nur für eine Region und sie schweizweit für eine Branche zuständig gewesen sei. Es treffe zu, dass sie nicht bloss für eine Region, sondern für die ganze Schweiz sowie für eine Branche zuständig gewesen sei, die ihr nicht fremd gewesen sei, sondern in welcher sie viele Jahre Berufserfahrung vorweisen könne.