2.7. Die Klägerin führt weiter an, auch im Vergleich mit ihren männlichen Kollegen auf ähnlicher Stufe wie sie, nämlich den Regionaldirektoren, werde klar, dass diese ein höheres Salär erhalten hätten. Es sei unverständlich, weshalb sie sich nicht mit den männlichen Regionaldirektoren vergleichen könne, nur weil unter ihnen eine Frau sei, die nicht im Geschlecht diskriminiert worden sei. Sie vergleiche sich ja nicht mit Frau W._____, sondern mit den männlichen Kollegen (act. 12 Rz. 78 ff.).