Wenn sie so wenig Kenntnisse und Erfahrungen mitgebracht habe, wie die Beklagte behaupte, mache es keinen Sinn, dass sie nach nur 16 Monaten in eine Führungsfunktion auf Stufe Geschäftsleitung befördert worden sei. Es sei sodann ihr eigener Wunsch gewesen, einen MBA zu absolvieren, dieser sei für die Tätigkeit bei der Beklagten nicht nötig gewesen und sie sei nicht wegen des MBA befördert worden, da sie diesen erst gerade angefangen habe.