_ Fr. 204'000.–, Fixlohn Klägerin Fr. 150'000.– vom 1. März 2021- 30. Juni 2021). Da ihr Lohn per 1. März 2021 erhöht worden sei, sei es einfacher, die Fixlöhne über einen Zeitraum von 18 Monaten zu vergleichen (1. Januar 2020 bis 30. Juni 2021), ihr Fixlohn für diese 18 Monate habe Fr. 197'000.– betragen, jener von Herrn P._____ Fr. 306'000.–, was eine Differenz von 55% ergebe. Selbst wenn man also gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung eine Differenz von 10% noch als nicht diskriminierend und als durch den Lebenslauf von Herrn P._____ erklärt erachten würde, ergebe dies noch immer eine Differenz von Fr. 98'100.–, die ausgeglichen werden müsse.