Sie sei aber mit einer Einmalzahlung von Fr. 50'000.– nicht einverstanden gewesen und habe Fr. 110'000.– verlangt. Am 4. Juni 2021 habe ein weiteres Gespräch zwischen ihr, Herrn S._____ und Herrn Q._____ stattgefunden, bei welchem Herr S._____ ihr angeboten habe, - 13 - Fr. 60'000.– zu bezahlen als Ausgleich für die Differenz des zu wenig bezahlten Lohns und zu wenig erhaltenen Bonus. Die zusätzlichen Fr. 10'000.– seien unter der Berücksichtigung des Umstandes angeboten worden, dass der Bonus vom Fixlohn abhänge und somit auch der Bonus für 2020 hätte höher sein müssen (act. 1 Rz. 38 ff.; act. 12 Rz. 53).