___ und Q._____ wiederholt während eines Gesprächs mit ihr vom 20. Mai 2021 wiederholt worden und zwar in Höhe von Fr. 50'000.–. Herr S._____ habe bei diesem Gespräch bestätigt, dass man bei ihrem Lohn einen Fehler gemacht habe und dieser nicht der Position entspreche. Zudem habe er klargemacht, dass es sich bei der Einmalahlung um eine Kompensation für zu tief angesetzten Lohn handle und dass diese offerierte Einmalzahlung im Wissen erfolgte, dass sie die Beklagte verlassen werde und nicht den Zweck verfolge, dass sie bei der Beklagten bleibe. Sie sei aber mit einer Einmalzahlung von Fr. 50'000.– nicht einverstanden gewesen und habe Fr. 110'000.– verlangt.