_ habe diese Nachzahlung fälschlicherweise als "Bonus" betitelt, dies sei aber nachweislich falsch und mache aufgrund des Kontextes und des Betrages auch keinen Sinn, da die Differenz des offerierten Fixlohns von Fr. 170'400.– für die Zeit vom 1.1.2020-30.4.2021 genau die offerierten Fr. 55'200.– ergebe. Herr R._____ habe die Zahlung nicht Ausgleich für Lohndiskriminierung nennen wollen, obschon er dies mündlich zugegeben und sich entschuldigt habe.