Kämpfen habe Wirkung gezeigt, per 1. März 2021 sei ihr Fixum von Fr. 126'000.– auf Fr. 150'000.– angehoben worden, der Rest sei gleich geblieben. Dies sei zwar ein Fortschritt gewesen, aber die Gesamtvergütung sei noch immer nicht auf dem Niveau ihrer männlichen Kollegen gewesen. Als klar geworden sei, dass Herr P._____ krankheitshalber längere Zeit ausfallen würde, habe sie den Chef HR Q._____ aufgefordert, die Lohndiskriminierung abzuklären, es sei von ihm jedoch keine aussagekräftige Antwort gekommen. Schliesslich habe sie das Arbeitsverhältnis am 6. Mai 2021 gekündigt.