Auf der Homepage sei sie als Teil des Management Teams zusammen mit den Regionaldirektoren aufgeführt worden. P._____ habe denn auch schriftlich bestätigt, dass sie auf der gleichen Stufe wie die Regionaldirektoren – welche alle Geschäftsleitungsmitglieder gewesen seien – gestanden habe und seine Funktion 1:1 übernommen habe. Dass sie keine Unterschriftsberechtigung gehabt habe, sei irrelevant, denn es seien nicht alle GL-Mitglieder im Handelsregister eingetragen gewesen (act. 1 Rz. 11 ff.; act. 12 Rz. 37 und Rz. 50). 2.4. Die Klägerin führt weiter aus, nach ihrer Beförderung habe sie folgende Vergütung erhalten: