sowie ihrer Sprachkenntnisse sei sie per 1. Januar 2020 zum Head of I._____ Schweiz bei der Beklagten befördert worden sei. Es sei eine signifikante Vergrösserung ihres Aufgabenbereichs und eine wesentliche Ausweitung des Territoriums gewesen. Diese schweizweite Funktion sei auf der Stufe der Regionaldirektoren angesiedelt gewesen. Die Regionaldirektoren seien Mitglieder der Geschäftsleitung gewesen, womit auch sie Mitglied der Geschäftsleitung gewesen sei.