Damit der Klägerin vereinbart worden sei, dass sie alle Spesen einzeln abrechnen würden, habe sie auch keinen Anspruch auf Pauschalspesen und ein 1. Klasse GA für 2021 habe keiner der Mitarbeiter erhalten, womit auch die Klägerin keinen Anspruch auf ein solches habe (act. 8 Rz. 17 ff.). IV. Lohndiskriminierung 1. Vorbringen der Klägerin 2.3. Die Klägerin bringt vor, sie sei von der Beklagten per 1. September 2018 als Branch Manager für den Aufbau der Filiale L._____ angestellt worden. Aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen - 11 -