2.1. Die Klägerin macht eine Lohndiskriminierung geltend und verlangt gestützt darauf die Zahlung der Differenz zum diskriminierungsfreien (Fix-) Lohn für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2021, die Zahlung von Pauschal- und Reisespesen vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2021 sowie eine höhere Bonuszahlung für das Jahr 2020. Weiter verlangt die Klägerin pro rata den Bonus für das Jahr 2021, den Gegenwert eines 1. Klasse GAs für das Jahr 2021 und die Abänderung des Arbeitszeugnisses (act. 12 S. 2).