Mit Schreiben vom 14. Mai 2021 bot R._____ der Klägerin an, den Fixlohn per 1. Mai 2021 auf Fr. 170'400.– zu erhöhen und der Klägerin einen "einmaligen Bruttobonus" von Fr. 55'200.– zu bezahlen, zahlbar zu 50% mit den im Juni 2021 und zu 50% mit den im Dezember auszuzahlenden Gehältern, unter der Bedingung, dass die Klägerin derzeit bei einer juristischen Person der B._____-Group beschäftigt sei und sich nicht in einem Kündigungsverfahren befinde. Am 17. Mai 2021 lehnte die Klägerin dieses Angebot ab (act. 1 Rz. 43 ff.; act. 5/11). Per 6. Juli 2021 schied die Klägerin bei der Beklagten aus (act. 5/18). 2. Prozessgegenstand