statt. Per 1. März 2021 erhielt die Klägerin eine Lohnerhöhung, indem ihr Fixum auf CHF 150'000.– angehoben wurde (act. 1 Rz. 42). In der Folge diskutierte die Klägerin das Thema Lohngleichheit auch mit Q._____ (Chef HR) und R._____, dem CEO der Beklagten. am 6. Mai 2021 reichte die Klägerin ihre Kündigung ein. Mit Schreiben vom 14. Mai 2021 bot R._____