1.1. Bei der Beklagten handelt es sich um eine grosse Personaldienstleisterin mit Hauptsitz in den USA. Das Kerngeschäft der Beklagten ist die Rekrutierung und Vermittlung von Arbeitnehmenden sowie der Personalverleih, wobei die Beklagte in der Schweiz in rund 40 Ortschaften und in allen Sprachregionen präsent ist. Zu Beginn der Tätigkeit der Klägerin bei der Beklagten per 1. September 2018 war die Beklagte so organisiert, dass sie den Schweizer Markt geographisch aufteilte und jeder Teilmarkt einem Regional Director unterstellt war. Die C._____ wurde von D._____, die Region E._____ von F._____ und die Region Zürich/G._____ von H._____ geleitet.