ZPO gegeben. Auf die Klageänderung im Rahmen der Klage (Erweiterung der Rechtsbegehren um den Antrag auf Abänderung des Arbeitszeugnisses, Rechtsbegehren Ziff. 5) ist nach dem Gesagten einzutreten. Die Klage ist gesamthaft im vereinfachten Verfahren zu (vgl. Entscheid des Arbeitsgerichts Zürich AN190029 vom 5. Dezember 2019, E. 3.2.1).