2.4. Im Vergleich zur Klagebewilligung (act. 3) verlangt die Klägerin im vorliegenden Verfahren zusätzlich die Abänderung des Arbeitszeugnisses. Dafür wird praxisgemäss ein Streitwert von einem halben Monatslohn veranschlagt. Dieser zusätzlich geltend gemachte Anspruch hat mithin einen Streitwert von unter Fr. 30'000.– und ist im vereinfachten Verfahren zu behandeln. Ebenso sind auch die von der Klägerin gestützt auf das GlG geltend gemachten Ansprüche (streitwertunabhängig) im vereinfachten Verfahren zu behandeln.