19) und nachträglich noch den Poststempel mit Datum vom 14. November 2022 einreichte (act. 22-23), ist die Eingabe als fristgerecht eingegangen zu betrachten. -5- 5. Mit Präsidialverfügung vom 22. November 2022 wurden die Parteien gefragt, ob auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichtet werde (act. 24). Die Parteien erklärten jeweils mit den Eingaben vom 5. Dezember 2022, auf die Durchführung einer Hauptverhandlung zu verzichten (act. 26-27). 6. Die Angelegenheit erweist sich als spruchreif. II. Prozessuales Verfahren nach Gleichstellungsgesetz