1. Mit Eingabe vom 21. September 2021 reichte die Klägerin bei der paritätischen Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz ein Gesuch um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ein. Am 8. Dezember 2021 wurde der Klägerin die Klagebewilligung ausgestellt (act. 3). Mit Eingabe vom 18. Februar 2022 (Datum Poststempel) reichte die Klägerin sodann die vorliegende Klage mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren ein (act. 1).