Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 21'460.– brutto zu bezahlen (unter Abzug der vertraglichen Sozialversicherungsbeiträge) zzgl. Zins zu 5% seit 7. Juli 2021; 4. (…) 5. (…) 6. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 13'320.– brutto zu bezahlen (unter Abzug der vertraglichen Sozialversicherungsbeiträge) zzgl. Zins zu 5% seit 7. Juli 2021; 7. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Beklagten." -4-