Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 3'150.– netto zu bezahlen zzgl. Zins zu 5% seit 7. Juli 2021; 5. Es sei der Klägerin ein verbessertes Arbeitszeugnis aus- und zuzustellen gemäss dem eingereichten Wortlaut; 6. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Beklagten." Anlässlich der Replik modifiziertes Rechtsbegehren der Klägerin: (act. 12 S. 2 f.)