2. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 50'400.– netto zu bezahlen zzgl. Zins zu 5% seit 1. Oktober 2020 (mittlerer Verfall); 3. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 14'800.– brutto zu bezahlen (unter Abzug der vertraglichen Sozialversicherungsbeiträge) zzgl. Zins zu 5% seit 7. Juli 2021; 4. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 3'150.– netto zu bezahlen zzgl. Zins zu 5% seit 7. Juli 2021;