2. Beim vorliegenden Streitwert von Fr. 1'601'128.– (act. 7) beträgt die ordentliche Gerichtsgebühr Fr. 36'800.– (§ 4 Abs. 1 GebV OG). Aufgrund der eingereichten Rechtsschriften und Beilagen sowie unter Berücksichtigung des Aufwands und Aktenumfangs ist diese um ca.1/3 zu erhöhen und beträgt somit rund Fr. 48'000.–. Dem Ausgang des Verfahrens sprechend sind die Kosten dem Kläger zu 14/15 und der Beklagten 1/15 aufzuerlegen. Die Gerichtskosten sind vorab aus dem vom Kläger geleisteten Vorschuss von Fr. 36'800.– zu beziehen.