Der Kläger verlangt, es sei ihm ein auf den 31. Januar 2020 datiertes Arbeitszeugnis auszustellen, das inhaltlich dem Zwischenzeugnis vom 4. Mai 2018 entspreche, dessen letzter Absatz jedoch neu wie folgt laute: "Wir bedauern den Austritt von Herrn A._____ und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg". Das Zwischenzeugnis