Auch sein plötzlich als "schlecht" bezeichneter Führungsstil – der während neun Jahren stets derselbe gewesen sei – sei nie zur Diskussion gestanden. Im Gegenteil, die Zwischenzeugnisse aus den Jahren 2015 und 2018 würden ausdrücken, dass die Führungsqualitäten des Klägers gleichermassen geschätzt wie von grosser Transparenz seien. Im Jahre 2018 sei zudem eine Führungsbeurteilung durch den selbständigen Consultant R._____ durchgeführt worden, worin dem Kläger ausserordentliche, starke Führungsqualitäten attestiert und festgehalten worden sei, dass man sich keinen - 66 -