Es trifft wohl zu, dass dem Protokoll Auszahlungsmodalitäten des VAI und des LTI zu entnehmen sind. Das ändert aber nichts daran, dass die dem Kläger mitgeteilten Ausgangswerte keinen mathematischen Formeln, Faktoren und Parametern unterworfen waren. Da der VAI vom API abgeleitet wurde, gilt das Gesagte auch für dieses Vergütungs-Element.