__ Gruppe (act. 21/18–19) zur Ermittlung der Rechtsnatur der variablen Vergütung dienen. Zur Beantwortung der Frage, ob es sich um Gratifikationen oder Lohnbestandteile handelt, sind vornehmlich die Verträge und die Bonus-Pläne heranzuziehen, unter Berücksichtigung der gelebten Praxis. Den Schulungsunterlagen ist im Übrigen zu entnehmen , dass der API auch von der Leistung der Einzelperson beeinflusst wird und es keine Vergütung geben soll, wenn die Leistung des Mitarbeitenden keine solche rechtfertigt (act. 26/4b S. 7). Über den LPP steht im Dokument nichts, da der Plan erst später eingeführt wurde.