3.7.1 Die Beklagte hat sich im API-Plan ebenso wie hinsichtlich des VAI und des LPP dieselben weitgehenden Verfallsklauseln vorbehalten. Einerseits wird klargestellt, dass die Aufzählung, was als "Beendigung aus begründetem Anlass" angesehen werde, nicht vollständig sei. Dies ergibt sich namentlich aus der Formulierung: "insbesondere, aber nicht beschränkt auf". Des Weiteren sind die Formulierungen sehr unbe-