mangelhafte Leistung eines Teilnehmers durch Verfehlung der Management by Objectives Ziele oder der Erwartungen des Managements (…) Umstände die gemäss den geltenden Gesetzen zulässig sein können; oder sonstige Umstände die der Vergütungsausschuss im Einzelnen nach eigenem Ermessen festlegen kann." Die ebenfalls vorliegende Version des LPP-Plans 2020 weist – neben den vorstehenden – folgende abweichenden Bestimmungen auf (act. 21/24a–b). "1.5 Komponenten des Plans (Version Plan 2020) - 57 -