b) Des Weiteren steht auch die Höhe des etwaig auszahlbaren Betrages noch nicht fest. Im Gegenteil kann der Betrag unter Berücksichtigung von Leistungsfaktoren noch um 50% über- oder unterschritten werden. Der nach dem Plan gewährte VAI bleibt drei Geschäftsjahre lang bedingt. Indem festgehalten wird, ein Award "könnte" den Teilnehmer am Abrechnungstag (nach drei Jahren) dazu berechtigen, einen Barbetrag in Höhe des Referenzbetrags, multipliziert mit dem Leistungsfaktor, zu erhalten, wird die Optionalität einmal mehr klargestellt. Die Beklagte hat sich somit im Hinblick auf den 31. Dezember nach Ablauf der drei Jahre den Entscheid über die Auszahlung nochmals vorbehalten.