Bei einer unzureichenden Einschätzung, kann beim IPF auch "null" eingesetzt werden, was zeigt, dass es basierend auf den "soft factors" im Ermessen der Beklagten liegt, gar keinen API festzusetzen. Ob die individuelle Leistung anhand von Mitarbeiterbeurteilungen oder in anderer Weise ermittelt wurde, ist dabei nicht entscheidend, zumal im API-Plan keine formellen Abläufe vorgeschrieben sind.