In Ziffer 2.3 des API-Plans ist unmissverständlich festgeschrieben, dass der individuelle API nicht nur aufgrund des Business Performance Faktor, sondern auch aufgrund eines Individuellen Leistungsfaktors IPF im Einzelfall ermessensbasiert festgelegt wird. In die Entscheidung mit einbezogen wird namentlich das Verhalten des Mitarbeitenden und wie er gearbeitet hat, wobei es sich um subjektive, keiner mathematischen Berechnung zugängliche Faktoren handelt. Bei einer unzureichenden Einschätzung, kann beim IPF auch "null" eingesetzt werden, was zeigt, dass es basierend auf den "soft factors" im Ermessen der Beklagten liegt, gar keinen API festzusetzen.