Compensation Committes, der Verwaltung oder eines anderen Organs von E._____ kann so ausgelegt werden, dass einem Arbeitnehmer ein (gesetzlicher oder sonstiger) Anspruch auf die Auszahlung oder fortgesetzte Auszahlung eines individuellen API zusteht. Die Zahlung eines API erfolgt nach freiem Ermessen und begründet keinen Anspruch in den Folgejahren, unabhängig davon, ob ein API einmal oder mehrmals in der Vergangenheit gezahlt wurde. Die E._____ behält sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Recht vor, die Zahlung von API jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen. (…)" 3.4.3 Qualifikation API-Plan