Von diesem API werden CHF (…) mit dem Februar-Lohn ausbezahlt und CHF (…) gelangen nach Ablauf eines dreijährigen Zeitraums und unter Berücksichtigung der Resultate zur Auszahlung. Der API ist eine Sondervergütung, steuer- und sozialversicherungspflichtig und begründet keinen Rechtsanspruch auf zukünftige API-Zahlungen. (…)" An den bereits von Beginn weg postulierten Freiwilligkeitsvorbehalten änderte sich somit auch mit Einführung des API nichts. - 45 - 3.4.2 API-Plan