Namentlich legte die Beklagte dem Kläger in den Jahren 2011 bis und mit 2014 einen Bonus fest, zahlte ihm den Bar-Bonus von 75% aus und teilte ihm in den Bonusschreiben auch den unter der Bezeichnung VAI zurückgestellten Bonus (25%) mit. Die vorliegenden Bonusschreiben der Jahre 2012, 2014 und 2015 (welche sich auf die Geschäftsjahre 2011, 2013 und 2014 beziehen), weisen folgenden Inhalt auf (act. 6/25–27): - 44 -