lifizieren. Dies führt dazu, dass Freiwilligkeitsvorbehalte – so sie denn getätigt wurden – ebenso wie die Auszahlungsbedingungen, namentlich die Bedingung des ungekündigten Arbeitsverhältnisses, ohne Weiteres beachtlich sind. 3.1.3 Es gilt somit, die vorliegenden Bonusbestimmungen auf Freiwilligkeitsvorbehalte und Beschränkungen bei den Auszahlungsbedingungen zu prüfen. 3.2 Freiwilligkeitsvorbehalte 3.2.1 Wie vorstehend ausgeführt, findet sich im Arbeitsvertrag vom 22./23. Dezember 2010 zum Thema "Bonus folgende Bestimmung: "Aufgrund seiner Funktion kann Herr A._____ einen Bonus erhalten."