2.12 Ein "sehr hohes" Einkommen liegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung vor, wenn die gesamte Entschädigung (Lohn und Bonus) eines Angestellten über dem fünffachen allgemeinen Schweizer Medianlohn im Privatsektor liegt (derzeit etwa Fr. 6'538 pro Monat, was einem jährlichen Betrag von rund Fr. 392'280.– entspricht. In einem solchen Fall gilt ein vertraglich nicht zwingender Bonus als freiwillige Gratifikation und nie als durchsetzbarer Lohnbestandteil (BGE 141 III 407). 3. Würdigung 3.1 Sehr hohes Einkommen