2.3 Die Verpflichtung zur Ausrichtung einer Gratifikation kann aber auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses durch konkludentes Verhalten entstehen. Lehre und Rechtsprechung nehmen an, dass eine Gratifikation als vereinbart gilt, wenn sie vorbehaltlos während mindestens drei aufeinander folgenden Jahren ausgerichtet worden ist. Will die Arbeitgeberin dieser Rechtsfolge entgehen, so muss sie regelmässig bei der Ausrichtung der Gratifikation unmissverständlich auf ihre Freiwilligkeit hinweisen. Eine einmalige, versehentliche Unterlassung des Freiwilligkeitsvorbehalts kann noch nicht zu einer stillschweigenden Vereinbarung führen.