Als CEO gebe er dies hier bewusst falsch wider. Die Auszahlungsbedingungen des VAI würden dem API bzw. den VAI nicht von einer Gratifikation in Lohn umzuwandeln. Auch dass ein einst zugeteilter LPP bzw. LTI nach bestimmten Kriterien ausbezahlt werde, ändere nichts daran, dass dessen Zuteilung jedes Jahr neu im reinen Ermessen der Beklagten bzw. der E._____ erfolgt sei. Die Festlegung eines Gesamtbudgets für sämtliche API-Zuteilungen ändere nichts daran, dass bei der individuellen Zuteilung zwingend eine Ermessensbetätigung notwendig sei – sei dies nur zur Festlegung der Frage nach dem Wert des individuelle Faktors IPF.