Zudem habe eine Mitarbeiterumfrage einen starken Rückgang der Zufriedenheit ergeben. Die Beklagte habe aus diesen Gründen jegliches Vertrauen in den Kläger als CEO verloren. Die Beklagte habe im Geschäftsjahr 2019 einen Rekordverlust von USD 23.4 Mio. ausgewiesen. Die Beklagte sei heute noch mit dem Turnaround beschäftigt. Es habe für das Geschäftsjahr 2020 einen weiteren Rekordverlust gegeben. Der Kläger trage die Verantwortung für die schlechten Geschäftsergebnisse der Beklagten. Er habe es unterlassen, die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Der Turnaround sei erst durch den Weggang des Klägers ermöglicht und danach vollzogen worden (act.