den von ihm erhofften und vorausgesagten Aufwärtskurs des Unternehmens gewährleisten zu können. Er habe die wirtschaftlichen Zusammenhänge ignoriert oder zumindest sorgfaltswidrig nicht erkannt und die für einen sorgfältigen CEO erkennbaren Signale der Beklagten nicht zu deuten vermocht. Auch am 13. Juni 2019 habe der Kläger am Verwaltungsrats-Meeting ein vergleichsweise sehr optimistisches Bild gezeichnet und sei galant über negative Entwicklungen hinweg gegangen. N._____ habe die Entwicklung als besorgniserregend angesehen. Der Kläger habe keine Anpassungen vornehmen wollen.